Bürgerversammlung 16.09.2021

Dezemberhilfe

Seit 25. November können die Novemberhilfen beantragt werden. Da der Teil-Lockdown mind. bis zum 5. Januar 2021 weiter andauert, wird es auch eine Dezemberhilfe geben, mit der von Schließungen betroffenen Unternehmen geholfen werden soll. Hier die bislang bekannten Eckpunkte:

  • Grundsätzlich werden erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.
  • Das Finanzvolumen beträgt voraussichtlich ca. 4,5 Milliarden Euro pro Woche der Förderung.
  • Antragsberechtigt sind wie bei der Novemberhilfe direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, indirekt betroffene und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen.
  • Das europäische Beihilferecht erlaubt eine Förderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Schadens. Die EU-Kommission hat Zuschüsse zwischen einer und vier Millionen Euro nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe genehmigt. Die Bundes-regierung wird sich zudem im Gespräch mit der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass die Höchstbeträge für Kleinbeihilfen und Fixkosten des Temporary Framework deutlich erhöht werden.
  • Die Antragstellung erfolgt wieder durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. über die Plattform der Überbrückungshilfe (derzeit noch nicht möglich); Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können Anträge direkt mit ihrem ELSTER-Zertifikat stellen.