Wichtige Bürgerversammlung für alle Ortsteile

Einladung zur außerordentlichen und zentralen Bürgerversammlung am 16.09.2021

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie Ihnen bekannt ist, ist die Planung für die Generalsanierung der Kläranlage Vorderschmiding voll im Gange, die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren und die Auflassung der Kläranlage Herzogsreut hat bereits begonnen. Es ist deshalb notwendig, dass alle Bürgerinnen und Bürger jetzt und im Vorfeld über diese sehr wichtigen Themen informiert werden.
Ich darf Sie deshalb für eine zentrale Bürgerversammlung ins Gasthaus Breit sehr herzlich einladen, die am Donnerstag, 16.09.2021, um 19.30 Uhr stattfindet.
Sie werden ausführlich informiert über den zeitlichen Ablauf, Verbesserungsbeitrag/Gebühren und über die anstehende Ermittlung der Geschoss- und Grundstücksflächen.
Diese Veranstaltung ist eine geschlossene Veranstaltung, die auch so von den Aufsichtsbehörden genehmigt wurde. Coronabedingt dürfen max. 100 Personen daran teilnehmen.
Es ist zwingend erforderlich, dass sich die Teilnehmer vorher bei der Verwaltung schriftlich, persönlich oder telefonisch anmelden. Die Anmeldung kann online unter www.hinterschmiding.de/versammlung oder tel. unter 08551/35287-0 erfolgen. Bitte nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit.
Die derzeit gültigen Hygienevorschriften gem. BayIfSMV sind einzuhalten.

Hier ein kurzer Abriss der Themen über die Sie seitens des 1. Bürgermeister und des beauftragten Unternehmens, das die Grundstücks- und Geschossflächen im Auftrag der Gemeinde ermittelt, informiert werden.
Beschreibung der Aufgabenstellung:
Die Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Abwasserentsorgung der Gemeinde Hinterschmiding muss überarbeitet und neu geordnet werden. Hierzu müssen die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen im gesamten Gemeindegebiet neu vermessen und der Dachgeschossausbau der Gebäude erhoben werden.
Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit ist die Gemeinde bemüht, die erforderlichen Messungen und Erhebungen mit der größtmöglichen technischen Präzision bei gleichzeitig geringstmöglicher Beeinträchtigung der Bürger und Bürgerinnen durchzuführen. Hierzu hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, diese Vermessungen durch die Befliegung des Gemeindegebietes mittels eines unbemannten Fluggerätes, einer sogenannten „Drohne“ durchzuführen. Dieses Fluggerät ist georeferenziert und ermöglicht dadurch die präzise Erfassung der Grundstücks- und Gebäudeflächen.
Durch die Befliegung des Gemeindegebietes vermeiden wir, Sie als Grundbesitzende bzw. Nutzungsberechtigte mit zeitaufwendigen Begehungen und Vermessungsarbeiten auf Ihrem Grundstück und den dazu notwendigen Terminabsprachen belästigen zu müssen. Als Ergebnis dieser Vermessungsarbeiten erhalten Sie im Anschluss eine genaue Planzeichnung Ihres Grundstücks, die Sie prüfen können und gegebenenfalls Ihre Einwendungen hierzu mitteilen können.
Befliegung:
Die Befliegung aller von der Gebührenmaßnahme betroffenen Grundstücke des Gemeindegebiets erfolgt mit einem Multikopter („Drohne“), der in einer Höhe von ca. 50 – 100 Metern über die Grundstücke hinwegschweben und sich jeweils nur für wenige Augenblicke über einem einzelnen Grundstück befinden wird.
Gemäß der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30.03.2017 (Bundesgesetzblatt 2017, Teil 1 Nr. 17), dort Art. 21 a Abs. 2 Nr. 1 und der Luftverkehrsordnung (LuftVO) vom 29.10.2015, dort § 21 k Abs. 1 Nr. 1 ist das Überfliegen der Grundstücke des Gemeindegebietes durch oder unter Aufsicht der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben erlaubnisfrei zulässig. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen hierzu auch die zuständige Regierung von Mittelfranken, Bereich Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehrs, Luftamt.
Mit diesen Vermessungsarbeiten haben wir das Ingenieurbüro Seidl & Partner mbB, Beratende Ingenieure, beauftragt. Die Befliegung wird von uns begleitet und ist auch der örtlich zuständigen Polizeiinspektion angezeigt.

Raab, 1. Bürgermeister