Steuern, Gebühren und Beiträge

Hebesätze

Grundsteuer A – 365 %

Die Grundsteuer A (agrar) wird bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken angewendet.

Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist ein Grundsteuermeßbescheid, welcher vom Finanzamt erlassen wird. Hierauf wird dann durch die Gemeinde der örtliche Hebesatz angewendet.

Grundsteuer B – 340 %

Die Grundsteuer B (bau) wird bei bebaubaren, nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken angewendet.

Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist ein Grundsteuermeßbescheid, welcher vom Finanzamt erlassen wird. Hierauf wird dann durch die Gemeinde der örtliche Hebesatz angewendet.

Gewerbesteuer – 330 %

Die Gewerbesteuer wird auf Grundlage eines Gewerbesteuermessbescheids, welchen das zuständige Finanzamt festsetzt, unter Berücksichtigung des örtlichen Hebesatzes erhoben.

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bleiben jedoch nicht zur Gänze bei der Gemeinde. Diese muss im Rahmen der Gewerbesteuerumlage einen Teil an den Bund und den Freistaat Bayern weiterleiten.

Hundesteuer

Steuersätze
  1. Hund: 25 €
  2. Hund: 50 €
  3. und jeder weitere Hunde: 75 €

Wasserversorgung

Gebühren

(jeweils zuzügl. MWSt.)

Verbrauchsgebühr je m³ Wasser: 1,30 €

Grundgebühr mtl. je Haushalt: 2,00 €

Grundgebühr mtl. je Haushalt: 0,50 € bzw. 0,75 €

Beiträge

(jeweils zuzügl. MWSt.)

Grundstücksfläche je m²: 0,70 €

Geschossfläche je m²: 4,36 €

Kanalisation

Gebühren

Verbrauchsgebühr je m³ Abwasser: 3,56 €

Beiträge

Grundstücksfläche je m²: 1,00 €

Geschossfläche je m²: 10,37 €

Fremden­verkehrs­beitrag

Beitragssatz: 5 %

Vorauszahlung je Übernachtung: 0,50 €