Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung Bebauungsplan „GE Gewerbegebiet Sonndorf/ B12“ der Gemeinde Hinterschmiding gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Hinterschmiding hat sich in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.03.2024 mit den Bedenken und Einwendungen der Fachstellen beschlussmäßig auseinandergesetzt und den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans „GE Gewerbegebiet Sonndorf/ B12“ gebilligt und dessen öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitplanung nebst Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4 Abs. 2 BauGB im Verfahren zu beteiligen.

Für den Bebauungsplan sollen die textlichen Festsetzungen in einigen Punkten geändert werden.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flächen der Gemarkung Hinterschmiding:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „GE Gewerbegebiet Sonndorf/B12“ und die Begründung liegen vom

02.04.2024 bis 03.05.2024

im Rathaus der Gemeinde Hinterschmiding, Dorfplatz 23, 94146 Hinterschmiding, während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. In dem Falle sollten die vorgebrachten Bedenken und Anregungen die volle Anschrift der Beteiligten und gegebenenfalls die Bezeichnung des betreffenden Grundstückes enthalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es sind keine umweltrelevanten Informationen verfügbar.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinterschmiding, den 25.03.2024

Fritz Raab
1.Bürgermeister