Satzung der Gemeinde Hinterschmiding über die Verleihung von Ehrungen und Auszeichnungen, Glückwünschen und Belobigungen (EHRENSATZUNG)

Auf Grund des Art. 16 sowie des Art. 7 Abs. 2 und des Art. 23 Gemeindeordnung – GO – für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.12.1973 (GVBl. S. 599) erlässt die Gemeinde Hinterschmiding folgende

Ehrensatzung

§ 1 Art der Ehrung

Die Gemeinde Hinterschmiding verleiht folgende Ehrungen und Auszeichnungen:

  1. Ehrenbürgerrecht im Sinne von Art. 16 Abs. 1 GO
  2. Ehrenmedaille
  3. Ehrenbrief mit Ehrennadel
  4. Ehrungen anlässlich von Geburtstagen und Jubiläen
  5. Ehrennadeln für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
  6. Nachrufe

§ 2 Ehrenbürgerrecht

(1) Mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts als höchste Auszeichnung der Gemeinde Hinterschmiding werden Bürger der Gemeinde und andere Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde Hinterschmiding in besonderem, hervorragendem Maße verdient gemacht haben, geehrt. Die Verdienste müssen in hervorragend treuem und fruchtbarem Wirken für das Wohl der Gemeinde bestehen. Über die Auszeichnung beschließt der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung.
(2) Der Geehrte erhält von der Gemeinde einen Ehrenbürgerbrief.
(3) Das Ehrenbürgerrecht erlischt mit dem Tode des Geehrten.
(4) Die Verleihung kann bei unwürdigem Verhalten widerrufen werden. Hierüber beschließt der Gemeinderat Hinterschmiding in nichtöffentlicher Sitzung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Gemeinderates.

§ 3 Ehrenmedaille

(1) Die Ehrenmedaille kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich durch treues und fruchtbares Wirken um das Gemeinwesen hohe Verdienste in der Gemeinde erworben haben.
(2) Die Ehrenmedaille wird in Gold und Silber verliehen. Mit der Abstufung in Gold und Silber wird die Bedeutung und der Umfang der Tätigkeit gewürdigt.
(3) Die Ehrenmedaille trägt auf der Vorderseite den Namen und das Wappen der Gemeinde Hinterschmiding und auf der Rückseite „Ehrenmedaille für besondere Verdienste“.
(4) Antragsberechtigt sind die Vereine und Verbände, Bürgerinnen und Bürger und der 1. Bürgermeister. Über die Verleihung entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung. Ein Anspruch auf eine Ehrung besteht nicht.
(5) Die Ehrenmedaille wird in angemessener Form und in einer öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 1. Bürgermeister zusammen mit einer Urkunde überreicht. Die Urkunde hat folgenden Wortlaut:“ Herr/Frau…….hat sich um die Gemeinde Hinterschmiding in hervorragender Weise verdient gemacht. Der Gemeinderat hat ihm/ihr mit Beschluss vom……in dankbarer Anerkennung die Ehrenmedaille verliehen.

§ 4 Ehrenbrief mit Ehrennadel

(1) Der Ehrenbrief mit Ehrennadel der Gemeinde Hinterschmiding wird an

  • Sportler für sportliche Erfolge
  • Vereinsfunktionäre

verliehen.
(2) Die Auszeichnung soll nur Personen verliehen werden, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Hinterschmiding haben oder Mitglied in einem Verein mit Sitz in der Gemeinde Hinterschmiding sind.
(3) Ehrenbrief und Ehrennadel für hervorragende sportliche Leistungen erhalten
in Bronze: Teilnehmer einer Deutschen, Süddeutschen, Bayerischen oder Niederbayerischen Meisterschaft (bei Bayer. Und Niederbayerischer Meisterschaft mindestens Platzierung innerhalb der ersten 50% der Gestarteten in der Klasse/ Gesamtklasse)
in Silber: Platz 6-10 bei einer Deutschen Meisterschaft Platz 4-6 bei einer Süddeutschen Meisterschaft Platz 3-5 bei einer Bayerischen Meisterschaft Platz 1-2 bei einer Niederbayerischen Meisterschaft
in Gold: Platz 1-5 bei einer Deutschen Meisterschaft Platz 1-3 bei einer Süddeutschen Meisterschaft Platz 1-2 bei Bayerischen Meisterschaften Teilnehmer an Welt- und Europameisterschaften und Teilnehmer an Olympischen Spielen oder Wettkämpfen.
(4) Die Verleihung setzt einen schriftlichen Antrag mit ausführlicher Begründung und Laudatio des jeweiligen Sportvereins voraus. Die Anträge sind jeweils bis zum 30. November für das vorausgegangene Kalenderjahr einzureichen
(5) Ehrenbrief und Ehrennadel für Vereinsfunktionäre erhalten verdiente Vereinsfunktionäre. Die Ehrung kann nur an ehrenamtliche Funktionäre verliehen werden, die ihr Amt in einem Verein mit Sitz in der Gemeinde Hinterschmiding ausüben. Der/ die Auszuzeichnende muss nach seinem/ ihrem allgemeinen Verhalten einer Ehrung würdig sein.
(6) Art der Ehrung: Ehrenbrief und Ehrennadel für Vereinsfunktionäre erhalten
in Bronze, wer
5 Jahre Vorstand eines Vereins
10 Jahre in der Vorstandschaft eines Vereins in der Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden, 1. Schriftführers, 1. Kassiers, 1. Jugendleiters, 1. Sportleiters o.ä. oder
15 Jahre in der Vorstandschaft eines Vereins tätig war.
in Silber, wer
10 Jahre in der Funktion des 1. Vorsitzenden
15 Jahre in der Vorstandschaft eines Vereins in der Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden, 1. Schriftführers, 1. Kassiers, 1. Jugendleiters, 1. Sportleiters o.ä. oder
20 Jahre in der Vorstandschaft eines Vereins tätig war.
in Gold, wer
15 Jahre in der Funktion des 1. Vorsitzenden
20 Jahre in der Vorstandschaft eines Vereins in der Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden, 1. Schriftführers, 1. Kassiers, 1. Jugendleiters, 1. Sportleiters o.ä. oder
25 Jahre in der Vorstandschaft eines Vereins tätig war.
(7) Antragsberechtigt sind die Vereine, der 1. Bürgermeister oder ein Gemeinderatsmitglied. Der Vorschlag setzt einen schriftlichen Antrag mit ausführlicher Begründung und Laudatio des jeweiligen Vereins oder des Antragsteller voraus. Die Anträge sind jeweils bis zum 30. November für das vorausgegangene Kalenderjahr einzureichen
(8) Ein Anspruch auf eine Ehrung besteht nicht. Über die Verleihung entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung.
(9) Die Auszeichnungen sollen im Rahmen einer von der Gemeinde Hinterschmiding angesetzten Veranstaltung oder bei der Jahreshauptversammlung des jeweiligen Vereins vorgenommen werden.

§ 5 Ehrungen anlässlich von Geburtstagen und Jubiläen

(1) Ehe- und Altersjubilare erhalten ein Geschenk der Gemeinde sowie ein Glückwunschschreiben
(2) Für Ehejubilare gelten dabei folgende Anlässe:
• Goldene Hochzeit (50 Jahre)
• Diamantene Hochzeit (60 Jahre)
• Eiserne Hochzeit ( 65 Jahre)
• Kupferne Hochzeit (70 Jahre)
(3) Für Altersjubilare gilt die Vollendung des 80., des 85., des 90. und danach jedem weiteren Lebensjahr.
(4) Es sollen aus Anlass der Jubiläen folgende Geschenke überreicht werden:

  • Bei den Ehejubiläen wird jeweils ein Präsent, das den Gegenwert von 50,00 € repräsentiert, überreicht.
  • Bei Geburtstagen wird jeweils ein Präsent, das den Gegenwert von 25,00 € repräsentiert, überreicht.

§ 6 Ehrennadeln für Gemeinderäte

Für ihre Verdienste um das Wohl der Gemeinde erhalten alle Mitglieder des Gemeinderates, eine

  • Bronzene Ehrennadel nach 12-jähriger Tätigkeit im Gemeinderat
  • Silberne Ehrennadel nach 18-jähriger Tätigkeit im Gemeinderat
  • Goldene Ehrennadel nach 24-jähriger Tätigkeit im Gemeinderat.

Das angefangene Jahr gilt als volles Jahr. Die Ehrennadel wird bei der Verabschiedung oder bei der Abschlusssitzung einer Legislaturperiode mit einer Dankesurkunde überreicht.

§ 7 Nachrufe

Einen Nachruf in der Passauer Neuen Presse erhalten:

  • ehemalige bzw. aktive Bürgermeister
  • ehemalige/aktive Mitglieder des Gemeinderates
  • ehemalige/aktuelle Bedienstete der Gemeinde Hinterschmiding, wenn sie bis zum Eintritt in den Ruhestand bei der Gemeinde Hinterschmiding beschäftigt waren.

Als Dank und Anerkennung wird den Angehörigen ein Betrag von 50,00 € für die Grabpflege zur Verfügung gestellt.

§ 8 Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Ehrung nach dieser Satzung besteht nicht.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.03.2017 in Kraft.

Hinterschmiding, 24.02.2017
Gemeinde Hinterschmiding
Fritz Raab, 1. Bürgermeister