Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungspalns mittels Deckblatt Nr. 6 der Gemeinde Philippsreut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Philippsreut hat sich in seiner öffentlichen Sitzung vom 30.07.2025 mit den Bedenken und Einwendungen der Fachstellen beschlussmäßig auseinandergesetzt und den Entwurf zur Änderung Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 6 einschließlich Begründung gebilligt und dessen öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,422 ha und enthält die Grundstücke Fl.Nr. 506 (Teilfläche) und 494 (kommunale Straße), jeweils der der Gemarkung Annathal.
Maßgebend ist nachstehender Lageplan:
Der Entwurf der Änderung zum Flächennutzungsplan mittels Deckblatt Nr.6 und die Begründung werden vom 12.09.2025 bis 15.10.2025 hier veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit vorgehalten: Auslegung der Unterlagen im Rathaus der VG Hinterschmiding, Dorfplatz 23, 94146 Hinterschmiding, Zimmer Nr. 101 während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an die Email: bauamt@hinterschmiding.de und bei Bedarf in Textform an die VG Hinterschmiding- Gemeinde Philippsreut, Bauamt, Dorfplatz 23, 94146 Hinterschmiding oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr.6 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr.6 nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Art der Information | Auswirkungen der Änderung |
| Mensch Erholung/ Lärm | Vom vorhandenen Tourismusgebiet gehen Vorbelastungen aus. | Nur geringfügige Änderung, durch An- und Abreiseverkehr |
| Tiere, Pflanzen und Lebensräume | Der genutzte Bereich bietet wenigen Arten Lebensraum; Das sich in unmittelbarer Nähe befindliche Biotop wird nicht vom Geltungsbereich erfasst und nicht angetastet wird. Die Auswirkungen sind als mittel zu bewerten. |
Die Ausweisung der zusätzlichen Tourismusflächen führt zu Versiegelungen von bisher unbefestigten Flächen- |
| Boden | Es bestehen Vorbelastungen durch den vorhandenen Skiliftbetrieb (Schlepplift, Schneekanonen und Schleppliftgebäude), durch diese Vornutzung ist der Boden mehr oder weniger stark geprägt. Die Auswirkungen sind daher als eher gering zu bewerten. |
Auf der Erweiterungsfläche wird der Oberboden abgetragen => Bodengenese und – schichten werden beeinträchtigt; Filterfunktion des Bodens wird gestört.
Im Bestandsbereich nur Änderungen im Gebäude => Bodenflächen bleiben unberührt Bebauungsplan erlaubt geringe bis mittlere neuen Überbauungen und weiterer Versiegelung ( GRZ =0,3); diese daraus resultierende Veränderungen der Versicherungsleistung ist als gering bis mittel einzustufen. |
| Wasser | Im Geltungsbereich befindet sich kein Oberflächengewässer und er sich in keinem Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet.
Durch die Versieglung ist eine Verschiebung des Abflusses von Grundwasserneubildung zum Oberflächenabfluss zu erwarten => Planung stellt erheblichen Eingriff dar, der allerdings nur auf das Sondergebiet begrenzt ist. |
Durch die geplante Rückführung des in Zisternen aufgefangenen Niederschlagswassers wird dieses dem Naturhalt Wasser wieder zugeführt. |
| Klima und Luft | Es liegen keine spezifischen Klimadaten vor. Der Änderungsbereich ist eine Fläche ohne kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen Schadstoffbelastung durch den KfZ-Verkehr ist als gering bis mittel einzustufen, insgesamt kann man von einer geringen Erheblichkeit ausgehen. |
Durch die Ausweisung ist eine Reduktion der Kaltluftentstehung verbunden, aber voraussichtlich ohne spürbaren Einfluss auf das Lokalklima |
| Landschaftsbild | Das Gelände stellt eine Wiesenlandschaft dar. Das in der Nähe befindliche Biotop befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs
Sehr stark geprägt wird das Landschaftsbild von der bestehenden Schiliftanlage. Die Auswirkungen können als mittel eingestuft werden. |
Das Orts- und Landschaftsbild wird nur gering bis mittel beeinträchtig, da die Bestandsgebäude wesentlich dominanter sind. |
| Kultur- und Sachgüter | Auf dem benachbarten Grundstück Fl.Nr. 508 (außerhalb des Geltungsbereichs) befindet sich ein denkmalgeschütztes Gebäude; ansonsten sind keine Kultur- oder Sachgüter vorhanden. | Es ist keine Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes auf der Fl.Nr. 508 zu erwarten, einerseits durch die geringe Höhe der Gebäude, anderseits durch die strake Eingrünung |
| Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Deggendorf | Es sind keine gültigen gemeindlichen Wasserechtbescheide vorhanden
Bei der Kläranlage OT Mitterfirmiansreut ist ein sehr stark erhöhter Fremdwasseranteil vorhanden Niederschlagswasser soll ortsnah versickert werden Ansonsten liegt das Planungsgebiet in keinem wassersensiblen Bereich, noch sind Geländesenken und Aufstaubereich zu verzeichnen. Durch den Geländebereich verläuft jedoch ein potentieller Fließweg bei Starkregen mit mäßigem Abfluss. |
Das Wasserechtrechtsverfahren wird aktuell von der Gemeinde durchgeführt
Die Gemeinde strebt an den Fremdwasseranteil schrittweise zu beenden |
| Stellungnahme UNB des Landratsamtes | Den Plänen kann zugestimmt unter Beachtung bestimmter Bedingungen und Auflagen zugestimmt werden. | Bedingungen und Auflagen: – Ausgleichflächen sind dem Bayerischen Landesamt für Umwelt zur Aufnahme ins Ökoflächenkataster zu melden .-Das angrenzende Biotop dar in keiner Weise beeinträchtigt oder geschädigt werden -Ausgleichsmaßnahme sind innerhalb eines Jahres nach Baubeginn umzusetzen |
Folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht: Stellungnahme der WWA Deggendorf und der UNB des LRA Freyung- Grafenau.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs.2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter
vg-hinterschmiding.de/bekanntmachungen/fnp-deckblatt-6-auslegung
veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Hinterschmiding, den 28.08.2025
Helmut Knaus
Erster Bürgermeister



