Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des vohabenbezogenen Bebauungsplans „SO Chaletdorf Alpe“ der Gemeinde Philippsreut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Philippsreut hat sich in seiner öffentlichen Sitzung vom 30.07.2025 mit den Bedenken und Einwendungen der Fachstellen beschlussmäßig auseinandergesetzt und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Chaletdorf Alpe“ einschließlich Begründung gebilligt und dessen öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,422 ha und enthält die Grundstücke Fl.Nr. 506 (Teilfläche) und 494 (kommunale Straße), jeweils der der Gemarkung Annathal.

Maßgebend ist nachstehender Lageplan:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SO Chaletdorf Alpe“ und die Begründung werden vom 12.09.2025 bis 15.10.2025 hier veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit vorgehalten: Auslegung der Unterlagen im Rathaus der VG Hinterschmiding, Dorfplatz 23, 94146 Hinterschmiding, Zimmer Nr. 101 während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an die Email: bauamt@hinterschmiding.de und bei Bedarf in Textform an die VG Hinterschmiding- Gemeinde Philippsreut, Bauamt, Dorfplatz 23, 94146 Hinterschmiding oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Chaletdorf Alpe“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „SO Chaletdorf Alpe“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Art der Information Auswirkungen der Änderung
Mensch und seine Umwelt Vom vorhandenen Tourismusgebiet gehen Vorbelastungen aus. Nur geringfügige Änderung
Tiere, Pflanzen und Lebensräume Das sich in unmittelbarer Nähe befindliche Biotop wird nicht vom Geltungsbereich erfasst und nicht angetastet wird.
Wasser Ausreichender Abstand zu Grundwasser; Fundamente der neuen Gebäude werden nicht ins Grundwasser eindringen, kein regelmäßig überschwemmtes Gebiet, kein Quellschutzgebiet Keine nennenswerten Auswirkungen
Klimaschutz Die Energiewende ist nur möglich, wenn eine Reduzierung von Energie durchgeführt wird. In den textlichen Festsetzungen werden daher Maßnahmen zum Klimaschutz verankert (Bsp.: Heizung ohne fossile Brennstoffe, Standard KfW 55, Zisternenpflicht zur Brauchwassernutzung, Fassadenbegrünung)
Landschaftsbild

Kultur- und Sachgüter

Die geplanten Gebäude beeinträchtigen weder exponierte, weithin sichtbare Höhenrücken oder Hanglagen, noch kulturhistorische bzw. landschaftsprägende Elemente
Ausgleichsflächen Die Baurechtsflächen haben eine mittlere Bedeutung für Natur und Landschaft; der Versiegelungsgrad wird begrenzt Kompensation des Eingriffs durch Ausgleichsflächen
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Es sind keine gültigen gemeindlichen Wasserechtbescheide vorhanden

Bei der Kläranlage OT Mitterfirmiansreut ist ein sehr stark erhöhter Fremdwasseranteil vorhanden

Niederschlagswasser soll ortsnah versickert werden

Ansonsten liegt das Planungsgebiet in keinem wassersensiblen Bereich, noch sind Geländesenken und Aufstaubereich zu verzeichnen. Durch den Geländebereich verläuft jedoch ein potenzieller Fließweg bei Starkregen mit mäßigem Abfluss.

Das Wasserechtrechtsverfahren wird aktuell von der Gemeinde durchgeführt

Die Gemeinde strebt an den Fremdwasseranteil schrittweise zu beenden
Versickerung ist geplant

Stellungnahme UNB des Landratsamtes Den Plänen kann unter Beachtung bestimmter Bedingungen und Auflagen zugestimmt werden. Bedingungen und Auflagen:
– Ausgleichflächen sind dem Bayerischen Landesamt für Umwelt zur Aufnahme ins Ökoflächenkataster zu melden

.-Das angrenzende Biotop darf in keiner Weise beeinträchtigt oder geschädigt werden

-Ausgleichsmaßnahme sind innerhalb eines Jahres nach Baubeginn umzusetzen

Folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht: Stellungnahme der WWA Deggendorf und der UNB des LRA Freyung- Grafenau.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs.2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter
vg-hinterschmiding.de/bekanntmachungen/bp-so-chaletdorf-auslegung
veröffentlicht.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinterschmiding, den 01.09.2025

Helmut Knaus
Erste Bürgermeister