Bekanntmachung
der Gemeinde Hinterschmiding zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 9

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hinterschmiding hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.10.2020 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 1532 (aktueller Gebietscharakter WA; künftig landwirtschaftliche Fläche), Fl.-Nr. 1646, 1646/1, 1646/2, 1642, 1642/1, 1643, 1643/1, 1647, 1647/2, 1647/3 und 1649 (allesamt landwirtschaftliche Fläche bzw. landwirtschaftliche Vorrangzone) der Gemarkung Hinterschmiding.

Maßgebend für die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 9 ist der nachstehende Lageplan:

Es werden folgende Planziele angestrebt:

Sonndorf liegt westlich des Hauptortes Hinterschmiding. Die Flurnummer 1532 liegt im Süden des Ortsteils Sonndorf und wird von einem WA-Gebiet zu einer landwirtschaftlichen Fläche geändert. Die anderen Flächen befinden sich im westlichen Ortsteil des Dorfes Sonndorf und werden als neues WA-Gebiet ausgewiesen.

An das allgemeine Dorfgebiet (WA) der Ortschaft Sonndorf sollen im westlichen Bereich mehrere Bauflächen entlang der Gemeindestraße „Schwedenweg“ ergänzt werden. Dadurch wird ein räumlicher Zusammenhang mit der bereits vorhandenen Bebauung geschaffen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sollen zusätzliche Baugrundstücke zur Sicherung des dringenden Wohnbedarfs für ortsansässige Baubewerber und neue Gemeindebürger geschaffen werden. Für die Gemeinde ist die Bereitstellung von Bauflächen von besonderer Bedeutung, da der Erhalt junger Familien am Ort positiv beeinflusst wird.

Die Gemeinde Hinterschmiding beabsichtigt die Ausweisung von Wohnbauflächen im Osten von Sonndorf zur Deckung der örtlichen Nachfrage nach Bauland. Zurzeit liegen der Gemeinde mehrere Vormerkungen für Grundstücke zur Errichtung von Wohngebäuden vor, überwiegend von jungen Paaren oder Familien aus dem Gemeindegebiet oder aus dem näheren Umkreis. Nachgefragt werden vorrangig Baumöglichkeiten am Hauptort Hinterschmiding mit Ortsteil Sonndorf da hier mit Kindergarten, Grundschule, ärztlicher und zahnärztlicher Versorgung sowie Einrichtungen der Nahversorgungen die wesentlichen Infrastrukturangebote vorhanden sind.

Die Gemeinde verfügt am Hauptort Hinterschmiding mit Ortsteil Sonndorf über keine eigenen Bauflächen mehr, um die Nachfrage decken zu können. Auf mögliche Flächen zur Nachverdichtung in Hinterschmiding mit Ortsteil Sonndorf hat die Gemeinde keine Zugriffsmöglichkeiten, da ein Grunderwerb kurzfristig nicht möglich ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur Planung verfügbar:

Schutzgut Art der Information Auswirkungen der Änderung
Mensch (Lärm) Flächen bislang landwirtschaftlich genutzt

bisher Übergangspuffer zwischen Wohnbebauung und Landwirtschaftlicher Betriebe

von Landwirtschaft ausgehende Immissionen sind aufgrund des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme hinzunehmen
Mensch (Erholung) Die Flächen des Planungsgebiets bestehen aus einer landwirtschaftlichen Fläche, die laut Flächennutzungsplan

auch als landwirtschaftliche Vorrangzone für die Betriebsentwicklung vorgesehen war.

Das Planungsgebiet hat positive Auswirkungen auf die Erholung, die aber aufgrund der Erweiterung nicht wegfallen wird. Als kleiner Ortsteil umgeben von freier Landschaft weist Sonndorf als Gesamtbild eine Erholungsfunktion auf.

Das Erscheinungsbild der neuen Bauflächen wird den Erholungsraum verändern. Jedoch werden die

geplanten, privaten Grünflächen je Baugrundstück der Erholung der einzelnen Bewohner dienen und werten somit diese Kategorie auf.

Arten und Lebensräume Das Plangebiet ist Richtung Osten umgeben von landwirtschaftlichen Flächen und liegt außerhalb des

Landschaftsschutzgebiets Bayerischer Wald. Eine Fläche eines Biotops von ca. 678 qm ragt innerhalb des Geltungsbereichs und besteht aus Feldgehölzen, Hecken und mageren Grasfluren.

Da die bereits existierende Bepflanzung soweit bestehen bleibt und weitere Grünflächen innerhalb des

Geltungsbereichs in den privaten Gärten entstehen, werden die Auswirkungen gering ausfallen. Als Abgrenzung zur freien Landschaft und zu den Bauernhöfen soll eine Randeingrünung entstehen.

Boden Im Untersuchungsgebiet liegen laut Übersichtsbodenkarte (M 1:25000) ausschließlich Braunerde aus

skelettführendem (Kryo-) Sand bis Grussand (Granit oder Gneis) vor.

Der Boden steht als landwirtschaftliche Produktionsfläche nicht mehr zur Verfügung und geht als

Lebensraum für Tiere und Pflanzen verloren.

Wasser Wasserschutzgebiete oder Brunnennutzungen sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Klima und Luft Das Klima ist ausgesprochen rau. Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt 8 Grad Celsius bei einer

jährlichen Niederschlagsmenge von ca. 700 mm.

Die Fläche ist aufgrund dessen Randlage ein gut durchlüftetes Gebiet. Die betrachteten Flächen verfügen über kleinklimatisch wirksamen Luftaustauschbahnen.

Die Wohnbebauungen haben keine spürbaren, signifikanten klimatischen Effekte hinsichtlich relevanter

Emissionen, des Windgeschehens oder des Kaltluftabflusses im Untersuchungsgebiet.

Größere Auswirkungen auf die klimatischen Verhältnisse im Umfeld sind nicht zu erwarten.

Landschaftsbild Das Plangebiet ist zwar umgeben vom Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald, jedoch ist die

Erweiterungsfläche nicht betroffen. Das Landschaftsbild erfährt durch die Darstellung als Wohngebiet nur geringe zusätzliche Beeinträchtigungen des bereits durch die bestehenden Straßenverbindungen und die umliegenden Gebäude veränderten Landschaftsbildes.

Der Bebauungsplan führt hinsichtlich seiner Größe und Gestaltung zur Veränderung des Landschaftsbildes.

Die Auffälligkeit in der Landschaft ist von Faktoren wie Sichtbarkeit der Gebäude und Blickbeziehungen in die Landschaft abhängig. Im vorliegenden Fall wird weder der Naturhaushalt geschädigt noch der Naturgenuss bzw. das Landschaftsbild negativ beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter Schutz- und erhaltenswürdige Kultur- oder Sachgüter sind nicht vorhanden. Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.

Das hierzu erstellte Deckblatt, nebst seiner Begründung liegt in der Zeit vom

24.03.2021 bis einschließlich 23.04.2021

im Rathaus der Gemeinde Hinterschmiding, Dorfplatz 23, 94146 Hinterschmiding, Zi.-Nr. 201 während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Zudem besteht die Möglichkeit von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. In dem Falle sollten die vorgebrachten Bedenken und Anregungen die volle Anschrift der Beteiligten und gegebenenfalls die Bezeichnung des betreffenden Grundstückes enthalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 7 unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeig geltend gemacht wurden, aber geltend hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG.

Hinterschmiding, den 15.03.2021

Fritz Raab
1. Bürgermeister