Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hinterschmiding

Der Gemeinderat Hinterschmiding beschloss in seiner Sitzung am 13.05.2019 aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes die 1. Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hinterschmiding (BGS/EWS) vom 01.07.2015.

Die Beitrags- und Gebührensatzung vom 01.07.2015 wird wie folgt geändert:

  1. § 10 Abs. 1 „Einleitungsgebühr“ erhält folgende Neufassung:
    Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,90 € pro Kubikmeter Abwasser.
  1. In-Kraft-Treten
    Die Änderung tritt am 01.07.2019 in Kraft.

Die Satzung liegt im Rathaus, Zimmer 101, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus.
Hierauf wurde durch Anschlag an allen Amtstafeln hingewiesen.

Hinterschmiding, den 26.06.2019

Fritz Raab
1. Bürgermeister