Aufstellungsbeschluss 1. Änderung Bebauungsplan „GE Heldengut II“ der Gemeinde Hinterschmiding gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB  im vereinfachten Verfahren § 13 Abs. 2 BauGB
1. Änderung Bebauungsplan „Hinterschmiding Mitte“

Der Gemeinderat der Gemeinde Hinterschmiding hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.12.2020 den Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans „GE Heldengut II“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Für den Bebauungsplan sollen die textlichen Festsetzungen in einigen Punkten geändert werden.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Gleichzeitigt hat der Gemeinderat Hinterschmiding in der Sitzung vom 14.12.2020 den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. §13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, für die 1. Änderung des Bebauungsplans „GE Heldengut II“ gefasst.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

  • wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB);
  • erfolgt die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB),
  • wird die Einholung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB), wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB),
  • ist § 4 c BauGB nicht anzuwenden (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des o.g. Bebauungsplans in der Zeit vom

11.01.2021 bis einschließlich 12.02.2021

im Rathaus der Gemeinde Hinterschmiding, Zimmer Nr. 108, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt und zwar:

montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr  und freitags 8:00 bis 12:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.  Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gem. § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird, da die 1. Änderung des Bebauungsplanes „GE Heldengut II“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wird.

Parallel zur öffentlichen Auslegung holt die Gemeinde Hinterschmiding die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne Von § 4 Abs. 2 BauGB ein, zu Satzungsentwurf und Begründung ein.

Hinterschmiding, den 21.12.2020
Fritz Raab, 1. Bürgermeister