Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hinterschmiding

Der Gemeinderat Hinterschmiding beschloss in seiner Sitzung am 10.06.2020 aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes die 1. Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Hinterschmiding (BGS/WAS) vom 01.07.2015.

Die Beitrags- und Gebührensatzung vom 01.07.2015 wird wie folgt geändert:

  1. § 9a Abs. 2 „Grundgebühr“ erhält folgende Neufassung:
    Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

    bis 6 m³/h            36,00 €/Jahr

    über 6 m³/h         60,00 €/Jahr

  1. In-Kraft-Treten
    Die Änderung tritt am 01.07.2020 in Kraft.

Die Satzung liegt im Rathaus, Zimmer 108, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht aus.
Hierauf wurde durch Anschlag an allen Amtstafeln hingewiesen.

Hinterschmiding, den 24.06.2020

Fritz Raab
1. Bürgermeister