Bekanntmachung
der Gemeinde Hinterschmiding zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 10

Der Gemeinderat der Gemeinde Hinterschmiding hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 14.06.2021 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 10 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 1274, 1322, 176, 177, 217, 222, 223, 289, 290, 219, 220, 291 und 292 der Gemarkung Hinterschmiding.

Maßgebend für die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 10 sind die nachstehenden Lagepläne:

 

Der Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung von neuen Baugrundstücken im Gemeindebereich. Aktuell kann die Gemeinde keine Baugrundstücke mehr anbieten, obwohl ca. 115 Grundstücksflächen bebaubar wären, die sich aber in Privatbesitz befinden. Nachdem die Nachfrage nach Baugrundstücken im Gemeindegebiet nach wie vor sehr groß ist, müssen dringend neue Möglichkeiten geschaffen werden, dass sich potentielle Bauwerber ihren Wunsch vom Eigenheim in der Gemeinde Hinterschmiding erfüllen können. Derzeit liegen 17 Bewerbungen für Hinterschmiding, 3 für Sonndorf und 1 für Herzogsreut vor.

Zu diesem Zweck soll der Flächennutzungsplan im Ortsteil Hinterschmiding wie folgt geändert werden:

Die Flurnummer 1274, wird im Flächennutzungsplan aktuell als Landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Diese soll künftig als Allgemeines Wohngebiet im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Des Weiteren soll für eine weitere und künftige Bebauung eine kleine Teilfläche der Flurnummer 1322 ebenfalls als Wohngebiet ausgewiesen werden. Diese beiden Flächen betragen zusammen ca. 7.000 m².

Nach den Vorgaben der Regierung und des Landratsamtes FRG kann die Gemeinde keine zusätzlichen Bauflächen erhalten. Das bedeutet, dass gleichzeitig an einer anderen Stelle ein Allgemeines Wohngebiet in eine landwirtschaftliche Nutzfläche abgeändert werden muss.

Es bietet sich an, dass die Flurnummern 289 und 290 gänzlich und Teile der Flurnummern 176, 177, 217, 222 und 223 zur landwirtschaftlichen Nutzfläche abgeändert werden, weil diese Grundstücke topographisch und kanaltechnisch ohnehin nicht bebaubar wären und für eine weitere Bebauung nicht relevant sind. Im Gegenzug muss bzw. sollen die Grundstücksflächen 292, Teile der Flächen 217, 219, 220 und 291 als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, weil diese Flächen sehr gut für eine spätere Bebauung in Frage kommen.

Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes trägt der vorrangig betroffene Grundstückseigentümer. Für das Grundstück der Flurnummer 1274 und 1322 soll nach der Änderung des Flächennutzungsplanes ein Antrag auf Änderung bzw. Herausnahme aus dem LSG vorgenommen werden. Im Nachgang soll entweder der bestehende BPlan erweitert werden oder es muss ein neuer BPlan aufgestellt werden, um dort eine Bebauung zu ermöglichen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur Planung verfügbar:

Schutzgut Art der Information Auswirkungen der Änderung
Mensch (Lärm) Flächen bislang landwirtschaftlich genutzt

bisher Übergangspuffer zwischen Wohnbebauung und landwirtschaftlicher Betriebe

Baubedingte Auswirkungen: Erschließung erfolgt durch die bereits vorhandene Gemeindestraße

von Landwirtschaft ausgehende Immissionen sind aufgrund des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme hinzunehmen

nur kurzzeitige Störungen während der Bauphase

Mensch (Erholung) Die Flächen des Planungsgebiets bestehen laut Flächennutzungsplan aus gliedernden, abschirmenden, ortsgestaltenden und landschaftstypischen Grünflächen sowie Rodungsinseln, die von Bebauung und Aufforstung freizuhalten sind, werden aber anhand des Luftbildes landwirtschalftlich genutzt.

Das Planungsgebiet hat positive Auswirkungen auf die Erholung, die aber aufgrund der Erweiterung nicht wegfallen wird.

Das Erscheinungsbild der neuen Bauflächen wird den Erholungsraum verändern. Jedoch werden die

geplanten, privaten Grünflächen je Baugrundstück der Erholung der einzelnen Bewohner dienen und werten somit diese Kategorie auf.

Arten und Lebensräume Das Plangebiet ist von landwirtschaftlichen Flächen und Bebauung umgeben. Ein Biotop in unmittelbarer Nähe ragt nicht in den Geltungsbereich hinein und bleibt unberührt. Im Zuge der Baumaßnahmen kommt es zu Abtragungen und Neugestaltung des Oberbodens und Versiegelung, wodurch die Bodenstruktur dauerhaft verändert wird.
Boden Im Untersuchungsgebiet liegen laut Übersichtsbodenkarte (M 1:25000) ausschließlich Braunerde aus

skelettführendem (Kryo-) Sand bis Grussand (Granit oder Gneis) vor.

Baubedingt wird der Oberboden in den überbaubaren Bereich abgetragen und dauerhaft verändert. Der Boden steht der landw. Produktion nicht mehr zur Verfügung
Wasser Wasserschutzgebiete oder Brunnennutzungen sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Klima und Luft Das Klima ist ausgesprochen rau. Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt 8 Grad Celsius bei einer

jährlichen Niederschlagsmenge von ca. 700 mm.

Die Fläche ist aufgrund dessen Randlage ein gut durchlüftetes Gebiet. Die betrachteten Flächen verfügen über kleinklimatisch wirksamen Luftaustauschbahnen.

Die Wohnbebauungen haben keine spürbaren, signifikanten klimatischen Effekte hinsichtlich relevanter

Emissionen, des Windgeschehens oder des Kaltluftabflusses im Untersuchungsgebiet.

Größere Auswirkungen auf die klimatischen Verhältnisse im Umfeld sind nicht zu erwarten.

Landschaftsbild Das Landschaftsschutzgebiet “Bayerischer Wald” ragt mit einer Fläche vom 4.800qm in das Plangebiet hinein. Das Landschaftsbild erfährt nur eine geringe Beeinträchtigung. Der Bebauungsplan führt hinsichtlich seiner Größe und Gestaltung zur Veränderung des Landschaftsbildes.

Die Auffälligkeit in der Landschaft ist von Faktoren wie Sichtbarkeit der Gebäude und Blickbeziehungen in die Landschaft abhängig. Im vorliegenden Fall wird weder der Naturhaushalt geschädigt noch der Naturgenuss bzw. das Landschaftsbild negativ beeinflusst.

Kultur- und Sachgüter Schutz- und erhaltenswürdige Kultur- oder Sachgüter sind nicht vorhanden. Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.

Das hierzu erstellte Deckblatt, nebst seiner Begründung liegt in der Zeit vom

08.11.2021 bis einschließlich 09.12.2021

im Rathaus der Gemeinde Hinterschmiding, Dorfplatz 23, 94146 Hinterschmiding, Zi.-Nr. 108 während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Zudem besteht die Möglichkeit von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. In dem Falle sollten die vorgebrachten Bedenken und Anregungen die volle Anschrift der Beteiligten und gegebenenfalls die Bezeichnung des betreffenden Grundstückes enthalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 7 unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeig geltend gemacht wurden, aber geltend hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG.

Hinterschmiding, den 28.10.2021

Fritz Raab
1. Bürgermeister