Bericht des Bürgermeisters – November 2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

täglich ändern sich die Zahlen und Meldungen hinsichtlich Corona. Bei uns im Landkreis FRG steht die Corona-Ampel leider auch schon auf Rot. Wir ALLE können unseren Beitrag dazu leisten, dass es nicht schlimmer kommt, indem wir uns alle an die vorgegebenen Regeln halten, denn keiner von uns wünscht sich einen Lockdown, zu Deutsch, Ausgangssperre. Das wäre meine Bitte an ALLE.
Wir alle wissen und spüren deutlich, dass sich Corona sehr negativ in allen Bereichen auswirkt. Vor allem ist in unserer Gemeinde der gesamte Mittelstand, insbesondere die Gastronomie und auch das Vereins- und Kulturleben betroffen. Aus wirtschaftlicher Sicht werden wir nach jetzigem Stand auf ca. 200.000 € Gewerbesteuersteuereinnahmen verzichten müssen – ich hoffe, dass wir zum Jahresende einen gewissen Ausgleich vom Freistaat dafür erhalten.

Für unsere Einrichtung SENTA erhalten wir aber vermutlich keinen Ausgleich mehr. Mit Schreiben vom 13.10.2020 hat uns die Caritas mitgeteilt, dass die SENTA in Hinterschmiding, wie auch in Schönberg und Röhrnbach geschehen, wegen der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden roten Zahlen für immer geschlossen wird. Der Mietvertrag ist zum 31.01.2021 gekündigt worden. Trotz allen Bemühungen konnte bis dato die Caritas nicht überzeugt werden, die Pforten nicht für immer zu schließen. Ich werde aber nicht aufgeben und weiterverhandeln, weil mir diese Einrichtung am Herzen liegt, die von großer Bedeutung für unsere älteren und pflegebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger ist. Des Weiteren ist diese Einrichtung eine enorme Entlastung für das häusliche Pflegepersonal.

Über die Themen der letzten Gemeinderatssitzung am 22. Oktober darf ich Sie wie folgt informieren:
  • Zum Neubau eines Wohnhauses in Holzbauweise mit Garage im WA Wiederkehr wurde ein Tekturplan für die Garage mit Nebengebäude eingereicht, dieser ist so genehmigt worden.
  • Auch dem Neubau einer Garage und Abbruch eines Geräteschuppens in der Hofreutstraße wurde zugestimmt.
Projekt Sternenpark; Projektbeschreibung gem. Vortrag Frau Dr. Freund

Der Naturpark Bayerischer Wald plant in Zusammenarbeit mit dem Nationalpark die Einrichtung eines Sternenparks. Zu diesem Zweck informierte Frau Dr. Julia Freund vom Naturpark Bayerischer Wald das Gremium über den geplanten Sternenpark im Bayerischen Wald. Ziel eines Sternenparks ist der Erhalt der natürlichen Nachtlandschaft und deren Schutz vor der zunehmenden Lichtverschmutzung. Die Lichtverschmutzung wirkt sich zerstörerisch auf die Artenvielfalt aus und birgt auch für die Gesundheit der Bevölkerung Gefahren und Probleme.
Naturpark und Nationalpark Bayerischer Wald verschreiben sich dem Schutz des dunklen Nachthimmels und bewerben sich gemeinsam um eine Zertifizierung zum Sternenpark („Dark Sky Reserve“) durch die International Dark Sky Association (IDA). Aus diesem Grund sind entsprechende Voraussetzungen zu schaffen, welche den Erhalt der Nachtdunkelheit gewährleisten.
Die GemeinderäteInnen wurden darüber informiert, dass der Nationalpark Bayerischer Wald die Kernzone des Sternenparks bildet und die angrenzenden Gemeinden in der Pufferzone liegen. Das angestrebte Zertifikat könne durchaus auch im Bereich des Tourismus genutzt werden. Nach Anerkennung hätte die Gemeinde Hinterschmiding 10 Jahre Zeit, um die geforderten Richtlinien zu erfüllen und eine nachtfreundliche Beleuchtung zu installieren.
Die erforderlichen Maßnahmen sehen in erster Linie vor, dass der für Mensch und Tier schädliche Blaulichtanteil bei der Straßenbeleuchtung verringert wird. Auch Streulicht soll vermieden werden. Die Farbtemperatur solle hier maximal 3000 K (Kelvin) betragen. In Hinterschmiding wurde die Straßenbeleuchtung bereits im Jahr 2017 komplett auf LED-Leuchten umgerüstet. Allerdings wurden hier Leuchten mit einer Farbtemperatur von 4000 K installiert. Im Gemeindegebiet sind aktuell gemäß der Daten der Bayernwerk AG 299 Leuchten installiert. Um die geforderten Richtlinien zu erfüllen sind mehrere Maßnahmen möglich.

Der Gemeinderat hat mit einer Gegenstimme beschlossen, das gemeinsame Projekt vom Naturpark Bayerischer Wald und vom Nationalpark Bayerischer Wald zur Einrichtung eines „Sternenparks“ (Dark Sky Reserve) und die Bewerbung zur offiziellen Anerkennung durch die IDA (International Dark Sky Association) zu unterstützen.

Um die Anerkennung für den Titel „Sternenpark“ zu bekommen und damit werben zu können, wird die Beleuchtungsrichtlinie grundsätzlich anerkannt und die Umsetzung auf den Weg gebracht. Die Gemeinde verpflichtet sich, die jetzigen 4.000 Kelvin-Straßenlampen Zug um Zug bei Instandsetzungen oder bei notwendigem Austausch mit 3000-Kelvin-Leuchten zu ersetzen. Nach Fristablauf wird der Blauanteil bei den übrigen Leuchten um mindestens 28 % durch entsprechend erforderliche Maßnahmen in der Schaltzentrale verringert, soweit eine flächendeckende Umrüstung bis dahin nicht erfolgt ist.

Bauleitplanung – Änderung Flächennutzungsplan Sonndorf

Der Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung von neuen Baugrundstücken im Gemeindebereich. Aktuell kann die Gemeinde keine Baugrundstücke mehr anbieten. Da aber die Nachfrage nach Baugrundstücken im Gemeindegebiet nach wie vor sehr groß ist, müssen dringend neue Möglichkeiten geschaffen werden, damit sich potentielle Bauwerber ihren Wunsch vom Eigenheim in der Gemeinde Hinterschmiding erfüllen können.

Im Ortsteil Sonndorf tut sich eine Möglichkeit auf, Bauland zu schaffen. Es ist vorgesehen, drei Bauparzellen auszuweisen, die jedoch im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen sind. Es ist daher notwendig, dieses Teilgrundstück zum allgemeinen Wohngebiet zu ändern. Der Gemeinderat hat hierfür den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen und die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligungen zeitnah durchzuführen.

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm BA 2 – Lebenswerte Quartiere gestalten

Der 1. Bauabschnitt mit der „Schmidinger Mitte“ ist nun abgeschlossen – die letzten Schlussrechnungen dafür sind im Oktober eingetroffen und aktuell wird der Verwendungsnachweis erstellt und bei der Städtebauförderung eingereicht.

Dem Gremium wurde gegenwärtig die Grobplanung für den 2. Bauabschnitt vorgestellt. Dieser soll von der Grundschule bis hin zum Bauhof bzw. Abzweigung Hochfeld gelten. Es ist angedacht, den Straßenzug mit Hauptwasserleitung zu erneuern, eine Busbucht an der Schule und einen Gehweg von der Schule bis zum Parkplatz oberhalb der Turnhalle zu errichten, um das Areal entlang der Grundschule verkehrssicherer zu gestalten. Des Weiteren wird der neue Zugang zur Grundschule barrierefrei gebaut. Der Privatparkplatz westlich des Turnhallenparkplatzes wird ebenfalls mit Einverständnis des Besitzers in die Maßnahme mit aufgenommen und als solcher ausgebaut.

Der Parkplatz oberhalb der Turnhalle und der Innenhof der Schule sollen 2021 noch nicht umgebaut werden, weil die Grundschule mit Baustellen nicht überstrapaziert werden soll.

Die angedachte Baumaßnahme mit Kostenberechnung und Grobplanung ist zwingend bis 31.10.2020 bei der Regierung von Niederbayern für 2021 einzureichen. Die Städtebauförderung hat der Gemeinde analog der Schmidinger Mitte 80% Förderung über das o.g. Förderprogramm in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat hat dem BA 2 einstimmig zugestimmt.

Kläranlage Vorderschmiding – Zusätzliche Leistung – Vermessung der Kläranlage (Bauwerke und Gelände)

Zur Bestandsaufnahme der Kläranlage Vorderschmiding ist es notwendig, sowohl die Gebäudlichkeiten, als auch das Gelände und Kanäle zu vermessen. Diese Vermessungen sind nicht nur für die anstehende Generalsanierung, sondern auch für den Rückbau der jetzigen Anlage notwendig. Die Dienstleistung wurde einstimmig an das Büro Sehlhoff nach einem geschätzten Aufwand von 4.060,61 € vergeben.

Wasserversorgung – Verbesserungsmaßnahmen Kreuzberger Weg/Kohlstattstraße

Erst in der KW 41 mussten zwei Rohrbrüche innerhalb 10 m repariert werden. Der Grund liegt einerseits in der Materialermüdung und andererseits dem relativ hohen Druck in dieser Leitung.

Von Seiten der Verwaltung wurde dem Gremium vorgeschlagen, die beiden Anwesen, die an dieser Leitung angeschlossen sind an einer neueren Leitung vom Kreuzberger Weg her anzuschließen. Die beiden Hausbesitzer sind damit einverstanden. Ab der öffentlichen Verkehrsfläche geht der Aufwand zu Lasten der Verbraucher. Im öffentlichen Bereich übernimmt die Gemeinde die Kosten. Die alte Hauptwasserleitung kann nach den Umschlüssen außer Betrieb genommen werden. Nachdem die außerplanmäßigen Ausgaben für diese Verbesserungsmaßnahme den festgelegten Wert in der GeschO i.H.v. 1.500 € übersteigen wird, ist ein Beschluss des Gremiums notwendig, der einstimmig erging.

Vollzug des Gesetzes über komm. Wahlbeamte – Rechtsaufsichtliche Festsetzung der Entschädigung des 2. Bürgermeisters (Ersatzvornahme)

Wie Ihnen bekannt ist, wurde über dieses Thema bereits zweimal im Gemeinderat beraten und abgestimmt. Keiner dieser Beschlüsse wurde seitens des 2. Bürgermeister akzeptiert. Nach jedem Beschluss wurde beim Landratsamt eine höhere Entschädigung eingefordert.

Die Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt hat nun ohne die Gemeinde anzuhören, ohne konkrete Aufforderung zur Abänderung der „gültigen Beschlüsse“ und ohne Fristsetzung usw. eine mtl. Entschädigung i.H.v. 250 € zuzüglich einer Tagespauschale von 15 € bei einer tatsächlichen Vertretung im Rahmen einer sog. Ersatzvornahme festgesetzt.

Der Gemeinderat nahm die o.g. Ersatzvornahme zur Kenntnis. Ein Widerspruch oder ein Klageverfahren gegen die o.g. Festsetzung wurde mit 7:7 Enthaltungen abgelehnt.

Nachdem nun dieses Kapitel abgeschlossen ist, kann abschließend festgehalten werden, dass sich mit den Personalveränderungen keine Einsparung, wie ursprünglich angedacht war, eingestellt hat.

Straßenverkehrsordnung – Verkehrsrechtliche Anordnung in Sonndorf

Mit Schreiben vom 21.08.2020 wurde bei der Verwaltung ein Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung (Gewichtsbeschränkung auf 3,5 t und Ausweitung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung) für die Kohlstattstraße in Sonndorf gestellt. Auf eine Initiative hin haben diesen Antrag 40 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet. Bis zur Gemeinderatsitzung haben jedoch 17 Personen ihre Unterschrift wieder zurückgezogen.

Die beantragte Änderung oder Beschränkung würde einerseits erhebliche Einschränkungen insbesondere für den landwirtschaftlichen Verkehr mit sich bringen, indem sodann der landwirtschaftliche Verkehr auf die B12 ausweichen müsste. Andererseits wäre eine Änderung aus rechtlichen Gründen nicht möglich, weil Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Auch bei einer gemeinsamen Verkehrsschau mit dem LRA FRG und der Polizeiinspektion Freyung konnte dem Antrag keine Unterstützung zugebilligt werden. Nach ausführlicher Diskussion wurde der Antrag einstimmig vom Gremium abgelehnt. Ich hoffe, die Anlieger haben für diese eindeutige Entscheidung Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Fritz Raab
1. Bürgermeister