Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hinterschmiding

Die digitale Karte über die ermittelten Bodenrichtwerte und die Auswertung der Sachwertfaktoren 2017-2018 des Landkreises Freyung-Grafenau liegen gemäß § 14 Abs. 3 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem BauGB (GutachterausschussV) bis 02. August 2019 im Rathaus der Gemeinde Hinterschmiding, Bauamt, Dorfplatz 23, 94146 Hinterschmiding, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es besteht für jedermann das Recht, auch außerhalb dieser Zeit von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Richtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Hinterschmiding, den 03.07.2019

Fritz Raab
1. Bürgermeister