Amtliche Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
der Gemeinde Philippsreut
für den Entwurf des Bebauungsplanes „SO Hotel Waldeck“

Der Gemeinderat Philippsreut hat sich in der öffentlichen Sitzung vom 05.09.2022 mit den Bedenken und Einwendungen der Fachstellen beschlussmäßig auseinandergesetzt und in seiner Sitzung vom 15.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „SO Hotel Waldeck“ einschließlich Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Das Planungsgebiet wird dabei, wie folgt umgrenzt:

–              Im Norden durch die Alzenbergstraße

–              Im Süden ebenfalls durch die Alzenbergstraße und den dahinterliegenden Wald

–              Im Westen durch bestehende Ferienhäuser und eine landwirtschaftliche Fläche

–              Im Osten durch das Zentralgebäude des Zweckverbandes und das gemeindliche Feuerwehrhaus (Norden) und ebenfalls durch landwirtschaftliche Flächen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „SO Hotel Waldeck“ und die Begründung liegen vom

09.02.2023 bis 13.03.2023

im Rathaus der Gemeinde Philippsreut, Dorfplatz 23, 94146 Hinterschmiding, Zimmer Nr. 101 während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. In dem Falle sollten die vorgebrachten Bedenken und Anregungen die volle Anschrift der Beteiligten und gegebenenfalls die Bezeichnung des betreffenden Grundstückes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätete geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Philippsreut, 01.02.2023

 

Knaus, 1. Bürgermeister